Betrieblicher Rettungsdienst

Der Einsatz einer*s Betriebssanitäter*in ist nach §27 DGUV-Vorschrift gesetzlich verpflichtend, wenn in Ihrem Betrieb mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind. Ein*e Betriebssanitäter*in bedient Geräte, wie Beatmungsbeutel oder Sauerstoffbehandlungsgeräte, die zu den Maßnahmen der Lebenserhaltung gehören. Die Aufgaben und Fähigkeiten stützen sich auf die erweiterte Erste Hilfe.  Wir erstellen gerne ein unverbindliches Angebot für Sie – sprechen Sie uns einfach an!

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